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Channel: Unfallforschung der Versicherer - Kinder und Jugendliche (10 - 14 Jahre)
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Schulweg mit dem Rad: erst ab der fünften Klasse

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Kleine Kinder können beim Rad fahren oft nicht alle Aufgaben gleichzeitig bewältigen: treten, lenken, Gleichgewicht halten, schauen und dabei richtig reagieren. Deshalb sollten Kinder im Vorschulalter möglichst nur in geschützten Bereichen Rad fahren – ohne unmittelbare Kontaktmöglichkeit zum Straßenverkehr.

Auch nach dem Eintritt in die Grundschule können Kinder sich noch lange nicht selbstständig mit dem Rad im Straßenverkehr bewegen. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Kinder bis zum achten Geburtstag mit Fahrrädern Gehwege benutzen müssen. Vom achten bis zum zehnten Geburtstag dürfen sie mit Fahrrädern Gehwege benutzen, also zwischen Fahrbahn und Gehweg bzw. zwischen Radweg und Gehweg wählen. Wenn sie sich für den Gehweg entscheiden, müssen sie dort auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen sie vor dem Bordstein anhalten, absteigen und ihr Rad über die Fahrbahn schieben.

Neben den Fähigkeiten, ein Fahrrad sicher zu bewegen, die Balance zu halten und gleichzeitig den Straßenverkehr wahrzunehmen, benötigen die jungen Radfahrer auch Regelkenntnisse und Verständnis für Verkehrssituationen. Verkehrspädagogen raten daher, dass Kinder frühestens nach bestandener Radfahrausbildung im vierten Schuljahr allein mit dem Rad im Straßenverkehr fahren sollten. Gemeinsame Radausflüge bieten optimale Gelegenheiten, schwierige Stellen im Straßenverkehr kennen zu lernen und das richtige Verhalten zu besprechen, zum Beispiel:

  • Kreuzungen, vor allem „Rechts-vor-Links“

  • unübersichtliche Einmündungen und Ausfahrten

  • Abbiegesituationen

  • Einbahnstraßen

  • plötzlich endende Radwege


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